Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich momentan in einer schwierigen Situation . Einerseits bin ich glücklich schwanger, andererseits macht mir meine Arbeitgeberin große Kopfschmerzen.ich arbeite als Erzieherin und habe meiner AG sofort die Schwangerschaft mitgeteilt, diese ignorierte mich jedoch und ging nicht ihren Verflichtungen nach mich zum Betriebsarzt zu schicken, sodass ich erstmal im Janaur krankgeschrieben war. Schließlich sprach sie mir zum 10.02 ein Beschäfrigungsverbot ihrerseits aus . Meine Frage nun wäre , wie es mit meinem Gehalt aussieht. Im Internet habe ich gelesen, dass mir der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft zu steht. Ändert sich der Zeitraum durch meine Krankschreibung bzw. habe Ich diesen Anspruch erst in dem Monat Februar, ab dem das Verbot gilt ? Oder berechnen sich die drei Monate rückblickend ab dem Zeitpunkt indem ich ihr die Schwangerschaft mitgeteilt habe, das war Anfang Januar . Es ist nämlich so , dass sie mir für Januar mein vertragliches Gehalt überwiesen hat. Jedoch lag ich in letzter Zeit deutlich höher, da ich eine Erhöhung bekommen habe(jedoch nur mündlich) und jeden Monat Überstunden hatte, die ausbezahlt wurden, sodass mir wesentlich mehr zusammen kam . Ich hoffe auf ihre Antwort und bedanke mich schonmal im Vorraus Mit freundlichen Grüßen Ana
von Ana123 am 21.02.2018, 23:50