Frage: Mutterschutzgesetz

Guten Abend, Ich hab eine etwas merkwürdige Frage. Ich bin als Sachverständige für Immobilienbewertung bei einer Bank angestellt. An manchen Tagen bin ich nur im Außendienst, an anderen nur im Büro, meistens ist es jedoch eine Mischung, d.h. Ich habe durchschnittlich 2 Außentermine pro Tag, die ich natürlich mit dem Auto erledige. Nun ist es so, dass der Arbeitgeber Parkplätze in einem Parkhaus (4.-6. Etage) zur Verfügung stellt. Nach einem Außentermin bin ich auf das Parkhaus angewiesen, da in der Stadt keine sonstigen Langzeit-Parkplätze zur Verfügung stehen. Der Aufzug in dem Parkhaus ist defekt und wird auch nicht repariert, d.h. Es gibt Tage an denen ich 2-3 mal die Treppen in die 4./5./6. Etage (meist dann die 6. Etage weil alle anderen dann besetzt sind) bewältigen muss. Im Moment ist es schon so, dass ich nsch 2 Etagen eine Pause einlegen muss. Wie soll ich das machen, wenn ich hochschwanger bin?! Kann ich verlangen, dass mir eine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden? Es gibt zwei weitere Parkplätze der Bank, die aber für Kunden etc gedacht sind und nicht vom Personal benutzt werden dürfen. Diese sind ebenerdig. Es gibt einen öffentlichen, kostenfreien Parkplatz den ich immer nutzen kann, wenn ich nur im Büro bin, da ich immer früh an bin. Der geht mir nur halt verloren, sobald ich zu einem Kunden muss. Vielen Dank!

von Kathy986 am 13.07.2019, 20:46



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

Hallo, halte ich für zulässig. Treppensteigen sollte bei einer intakten Schwangerschaft unproblematsich sein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2019



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

Zum einen ist Treppensteigen nicht als Gefährung nach MuSchG eingestuft. Und in der Tat ist Bewegung sehr viel gesünder als das Sitzen am Schreibtisch oder hinter dem Steuer. Und es ist überhaupt kein Problem, wenn du zwischendurch eine Pause einlegst, und wenn es nach jedem Außendienst und nach jeder Treppe eine Pause ist. Insgesamt ist es ein gesundheitlicher Vorteil und keineswegs ein Schaden, Treppen zu steigen. Der AG darf von dir allerdings keine festgesetzte Anzahl Kundengespräche, keine bestimmte Anzahl abgeschlossener Verträge verlangen. Du kannst natürlich deine körperliche Einschränkung infolge der Schwangerschaft geltend machen und hoffen, dass er dir einen privilegierten Parkplatz gewährt.

Mitglied inaktiv - 13.07.2019, 21:48



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

Hi, Ich nehme mal an, dass die Wegezeit in diesem Fall ganz normal zur Arbeitszeit gehört, da du die Arbeit bereits im Büro aufgenommen hast. Es liegt also im Interesse des AG, wenn du deine Zeit mit Wertschaffung und nicht im Parkhaus verbringst. Da wäre ja eine Ausnahme für einen näher gelegenem Parkplatz für beide Seiten sinnvoll. Solltest du zukünftig eine Mutterhalsverkürzung, Muttermundschwäche i.Ä. bekommen, sähe das anders aus. Nicht umsonst schickt man Gebärende zur Geburtsbeschleuniging "auf die Piste".

von drosera am 14.07.2019, 16:09



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