Frage: Mutterschutzgesetz

Hallo Frau Bader, seit wann gibt es eigentlich das Mutterschutzgesetz mit den Regelungen der arbeitsfreien Zeit sechs Wochen vor dem Geburtstermin und den acht Wochen Arbeitsverbot nach der Entbindung? Meine Mutter behauptet nämlich, 1968 (mein Geburtsjahr) habe dieses Gesetz noch nicht existiert und im Internet habe ich keine Informationen zu dieser Frage gefunden. Herzlichen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße aus Niederbayern Heike

Mitglied inaktiv - 24.11.2002, 16:24



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

Hallo, Ihr Mit-68er, das MuScG ist am 24.01.1952 in Kraft getreten. Den Inhalt kenne ich nicht. Meine Mama kann ich leider auch nicht mehr fragen. :-( NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.11.2002



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

Ich bin auch '68 geboren und meine Muitter hatr mir erzählt, das sie vor der Ggeburt freiwillig länger gearbeitet hat und 6 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten mußte. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 24.11.2002, 22:33



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