Liebe Frau Bader, ich bin in der 23. SSW und arbeite als Verkäuferin meine 8 Stunden am Tag. Leider habe ich während der 8 Stunden so gut wie keine Möglichkeit mich mal hinzusetzen und auszuruhen. Nun habe ich im Mutterschutzgesetz nachgelesen, daß gem. § 4 II Nr. 2 werdende Mütter nicht mehr mit Arbeiten beschäftigt werden dürfen, bei denen sie länger als 4 Stunden stehen müssen. Wie muß ich das nun verstehen? Bedeutet das, daß ich meine Arbeit an sich nicht mehr tun dürfte oder ist es ausreichend, daß mein Arbeitgeber mich alle 4 Stunden mal hinsetzen läßt zum Ausruhen, damit ich danach weitere 4 Stunden im Stehen arbeiten kann. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie meine Frage beantworten könnten. Liebe Grüße Elisabeth
Mitglied inaktiv - 29.09.2000, 18:42