Frage:
Mutterschutzgesetz
Hallo,
wie sieht es denn mit dem MuSchuGesetz in der Krankenpflege aus. Ich arbeite bei der Mobilen Pflege auf 50% (habe bereits 2 Kinder und bin mit dem dritten schwanger). Im Normalfall arbeite ich ein paar Tage in der Woche morgens und einen Tag pro Woche zusätzlich zur Frühschicht auch abends bis ca. 21 Uhr. Ist dies denn auch in der SS zulässig oder muss ich dann am nä. Morgen nach der Spätschicht Frei haben? Und wie ist es wenn ich mich mit einer Infektionskrankeheit infizieren könnte (haben eine Pat. mit MRSA).
Ist meine erste SS in der ich auch arbeite, deswegen habe ich keine Ahnung und fühle mich ziemlich ratlos :-(
von
SuesseMaus19222
am 26.02.2012, 11:46
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz
Hallo,
man muss hier untersc heiden. ich meine, Sie dürfen aufgrund eines allgeimenein BVs gar nicht arbeiten, so dass sich die Frage der zeiten gar nicht stellt. In der Krankenpflege muss man doch schwer heben etc - und dann noch die Ansteckungsgefahr. Reden Sie mit dem AG u sonst mit dem Gewerbeaufsichtsamt.
Ansonsten kann der FA ein indiv. BV aussprechen.
Zu den Zeiten lesen Sie mal im Gesetz, da steht alles drin: http://dejure.org/gesetze/MuSchG/8.html
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2012
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Mutterschutzgesetz
Und wie sieht es aus mit Wochenenden?
MfG
von
SuesseMaus19222
am 26.02.2012, 11:53
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Mutterschutzgesetz
hsllo
also wenn man ss ist darf man nach 20 uhr nicht mehr arbeiten,genau wie an sonn und feiertagen,so war es auf jeden fall bei mir damals.
von
CKEL0410
am 26.02.2012, 13:30
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Mutterschutzgesetz
Du darfst nur bis 20.00 Uhr arbeiten, bin zwar in einem KH, aber ich habe immer eher angefangen und bin dann um 20.00 Uhr gegangen.
Wochenende darf man in der Krankenpflege schon arbeiten.
von
sternenfee75
am 26.02.2012, 14:34
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Mutterschutzgesetz
Hallo Sternenfee...und wenn ich länger arbeite wie 20 Uhr muss ich am nächsten Tag frei haben oder? Und wie sieht es mit MRSA Pat. aus? Die sind tabu oder?
von
SuesseMaus19222
am 26.02.2012, 17:34
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Mutterschutzgesetz
Hallo,
das ist genau in §8 des MuSchG geregelt: http://dejure.org/gesetze/MuSchG/8.html
Du darfst GENERELL nicht mehr nach 20 Uhr und nicht vor 6 Uhr arbeiten (Abs. 1).
Du darfst nicht mehr als 8 1/2 Stunden am Tag arbeiten, oder nicht mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche (Abs. 2).
Du darfst wie gewohnt Samstags arbeiten (Abs. 1). Du darfst auch an Sonntagen und Feiertagen arbeiten, wenn Du den Tag darauf komplett frei hast (Abs. 4).
Dies Alles gilt NICHT wenn die Aufsichtsbehörde eine Ausnahme genehmigt (was aber bei einer 'normalen' Pflegekraft sicher nicht geschehen würde).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 27.02.2012, 07:43
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Mutterschutzgesetz
Sollte Dein Arbeitgeber nicht sicherstellen können dass Du mit solchen Personen Kontakt bekommst, müsste er Dir eigentlich ein BV ausstellen. Stell ja eine Gefahr für Dich und das Kind da.
Was genau an Tätigkeiten nicht erlaubt ist, kannst Du hier nachlesen: http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/text/recht/mutterschutz.html
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 27.02.2012, 07:46
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Mutterschutzgesetz
... bei der Sonntags- bzw. Feiertagsarbeit muss nicht der darauffolgende Tag frei sein, sondern nur generell mindestens 1 Tag pro Woche!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 27.02.2012, 07:49
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Mutterschutzgesetz
Danke ihr Lieben für eure schnelle und kompetente Hilfe :-)
Hätte nämlich am Donnerstag ne Spätschicht bis 21 Uhr und hatte gestern den pos. SS-Test ;-) Werd heut erstmal zum FA gehen und es dann meiner Chefin sagen!!!
Ich denke mal mit Feiertagen ist es dann wie mit dem WE oder?
Grüßle und DANKE!!!
von
SuesseMaus19222
am 27.02.2012, 07:55
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Mutterschutzgesetz
Hallo Frau Bader,
ja habe gerade mit meinem AG telefoniert und dieser meinte, dass ich dann vom FA ein BV bekomme. Aber damals in der Klinik durfte ich arbeiten, nur eben keine Lagerungen, Verbände, Injektionen usw. durchführen.
Vielen Dank und MfG
von
SuesseMaus19222
am 28.02.2012, 11:33