Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine Frage bezgl. Mutterschutzgesetz.
Es ist folgende Sachlage:
Ich bin rechnerisch in der 6.SSW(habe ersten Arzttermin erst in 2 Wochen), arbeite auf 400€-Basis in einer Kneipe. Arbeitszeit fängt ab 18Uhr an und beträgt mindestens 6 Stunden (3xpro Woche).
Lt. Google und dirversen Seiten darf ich aber nur bis 22Uhr arbeiten.
Muss ich jetzt aufhören oder darf ich noch weiterhin so weiterarbeiten wie ich mich wohl fühle?
Ich kann tagsüber nicht arbeiten gehen, da ich keine Betreuung für meinen älteren Sohn habe in der Schulkiga-freien Zeit.
MfG
Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 11:22
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz
Hallo,
..der Antwort ist nichts mehr hinzuzufügen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2010
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz
Hm, es ist ja Dir überlassen wann Du von der Schwangerschaft erzählst, erst dann greift auch das Mutterschutzgesetz für den Arbeitgeber.
Ansonsten gibt es wohl aber auch ein Beschäftigungsverbot bei 400 Euro Jobs, so dass Du Dein Gehalt weiter bekommst.
Es sei denn Dein Chef kann Dich tagsüber einsetzen, dann wäre es jedoch Dein "Problem" dass Du da keine Betreuung hast.
Würde das nochmal mit dem FA durchsprechen.
Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 11:30