Frage: Mutterschutzgesetz

Hallo, bin als Fleischfachverkäuferin im Einzelhandel als Verkäuferin hauptsächlich hinter der Käsetheke im Einsatz und in der 10Woche schwanger.Jetzt hat mich mein Arbeitgeber davon in Kenntniss gesetzt, das ich ab sofort nicht mehr diese Tätigkeit ausführen darf, das Verbot kam vom Amt für Arbeitssicherheit. Daraufhin habe ich dort angerufen und bekam zur Antwort, das ich laut MuSchu nicht mehr heben beugen bücken und strecken, zudem auch nicht mehr ins Kühlhaus darf. Alternative Kasse!! Meine Frage: Ist es überall in Deutschland so üblich, das das Gesetz so angewendet wird ? Bislang sind unsere Schwangeren länger in der Abteilung geblieben. Für mich wird es schwer sein den Job als Kassiererin auszuführen, weil ich Probleme mit dem Rücken habe und sitzen Gift dafür ist. LG Andrea

Mitglied inaktiv - 22.03.2008, 10:13



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

Hallo, erkundigen Sie sich doch mal bei Amt für ARb-Sicherheit. Ansonsten darf er Sie versetzen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.03.2008



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