Sehr geehrte Frau Bader! Ich bin im Gastgewerbe tätig. Momentan darf ich noch bis 22 Uhr arbeiten. Laut MuSchGe darf ich ab dem 5. Monat nur noch bis 20 Uhr arbeiten. Doch ab wann zählt lt. MuSchu der 5. Monat? Mein AG hat meinen ET minus 4 Monaten gerechnet (wäre die 23. SSW). Ich denke aber, dass ich bereits ab der 17. SSW nicht mehr bis 22 Uhr arbeiten darf. Wer hat Recht? Und wenn ich Recht habe, wie kann ich es meinem AG beweisen? Vielen Dank für Ihre Mühen. Lg marmite
Mitglied inaktiv - 25.01.2008, 19:54