Frage: Mutterschutzgesetz nach EU-Recht

Hallo an alle! Ich bräuchte eine definitive Aussage, am besten in schriftlicher Form, ab wann das angepaßte Gesetz in Kraft getreten ist. Die Krankenkasse AOK München ist der Meinung ab 20.06.2002. Bitte helft mir. Danke im voraus. hier zur erinnerung: Durch Änderung deutschen Rechts, europäische Mutterschutz-Richtlinie erfüllt Berlin: Künftig genießen Mütter mindestens 14 Wochen gesetzlichen Mutterschutz. Der Bundestag schloss mit der Änderung des Mutterschutzrechts, die ab sofort in Kraft tritt, eine Gesetzeslücke und erfüllte damit die europäische Mutterschutz-Richtlinie. Nach dem alten Recht war die 14-Wochen-Frist nicht in jedem Fall gewährleistet. Maßgebend ist nach wie vor der vom Arzt berechnete Geburtstermin. Vor der Geburt stehen den Frauen sechs und nach der Geburt acht Wochen Mutterschutz zu. Nach altem Recht verfielen bei Entbindungen vor dem berechneten Termin die nicht beanspruchten Tage der Schutzfrist. Nach dem neuen Recht verlängert sich bei allen normalen Geburten vor dem berechneten Termin nun die Mutterschutzfrist nach der Entbindung um die Anzahl der Tage, die davor nicht in Anspruch genommen werden konnten. Kommt also ein Kind bis zu sechs Wochen früher als berechnet auf die Welt, ohne die besonderen medizinischen Merkmale einer Frühgeburt zu erfüllen, wird die entsprechende Zahl von Mutterschutztagen zu den acht Wochen nach der Geburt hinzugezählt. Mütter von Frühchen und Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm erhalten maximal 18 Wochen Mutterschutz - bis zu sechs Wochen vor dem berechneten Termin und zwölf Wochen nach der Geburt. Diese Regelung gilt auch bei Mehrlingsgeburten. Bei der Berechnung des Jahresurlaubs zählen Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für Schwangere und Mütter wie Beschäftigungszeiten. Zudem besteht ein Anspruch auf Übertragung des Resturlaubs auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr.

Mitglied inaktiv - 02.07.2002, 18:39



Antwort auf: Mutterschutzgesetz nach EU-Recht

Hallo, in Kraft getreten am 20.06.2002. Zu lesen bei http://www.bmfsfj.de/top/dokumente/Artikel/ix_85300.htm?template=single&id=85300&script=1&ixepf=_85300 Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2002



Antwort auf: Mutterschutzgesetz nach EU-Recht

Stimmt. Das Gesetz trat dann in Kraft und zwar für alle Mütter, die zu dem Zeitpunkt im Mutterschutz waren und natürlich zukünftige. Schau mal unter Gesetze bei www.bmfsfj.de LG Angelina

Mitglied inaktiv - 02.07.2002, 21:17



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