Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!

Sehr geehrte Frau Bader, ich bräuchte dringend Ihre Hilfe. Ich bin momentan in der 6. SSW. Ich arbeite im Schichtbetrieb Früh und Spätschicht am Empfang in einem Hotel. Hierzu einige Fragen ... - laut Gesetz darf ich bis max. 22 Uhr arbeiten aber meiner Spätschicht geht von 14.30 bis 23 Uhr wäre dies in Ordnung ? - Ich habe zu 90 % Spätschicht ich hatte erst einmal eine Woche Frühdienst gehabt wie oft im Monat darf ich max. Spätschicht arbeiten ? Grade weils bis 23 Uhr geht ?? - Darf ich an Weihnachtsfeiertagen arbeiten ? Z.B. ist an manchen Feiertagen an Weihnachten das Restaurant Abends geschlossen d.h kein Service oder Küchenpersonal ist da und die Direktion erst recht nicht. Wenn ich z.B. alleiniger Schichtmitarbeiter bin bzw die Schicht komplett alleine bestreite und keiner mich im Notfall ablösen kann um meine Pause in ruhe zu machen bzw. was essen gehen volle 30 min. Und wäre ja ab einer bestimmten Uhrzeit so 16 17 Uhr bis 22.30 Uhr komplett alleine im gesamten Hotel wenn ein Notfall ist oder so kann keiner mir Helfen ist dies so erlaubt überhaupt ? Darf ich überhaupt alleine die Schicht bestreiten grade am Anfang der Schwangerschaft. Dies ist eine sehr kritische Phase. um 22:30 kommt meine Schichtablöse bis 23 Uhr wird dann Übergabe gemacht nur so als Zusatzinfo. Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen xdenix94

von xdenix94 am 15.12.2015, 12:07



Antwort auf: Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!

Hallo, 1. Nein, nur bis 22.00 Uhr (nach dem 4. SSM nur bis 20 Uhr) 2. Dazu gibt es keine Regelung 3. Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.12.2015



Antwort auf: Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!

Normal darf man nur bis 20.00 Uhr arbeiten, ich habe dann immer etwas eher angefangen und bin um 20.00 Uhr gegangen, wieviele Spätdienste du machst, ist eigentlich egal, es darf halt nur nicht so lange gehen.

von sternenfee75 am 15.12.2015, 14:45



Antwort auf: Mutterschutzgesetz bei der Arbeit bitte Antworten schnellst möglich !!

Hallo Frau Bader vielen Dank für Ihre Antwort. Also darf ich nach dem 4 . SSM nur noch bis 20 Uhr arbeiten, auch in der Gastronomie bzw.im Beherbergungsbetrieb ???

von xdenix94 am 22.12.2015, 12:43



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