Hallo Frau Bader, jetzt ist es so weit, die Aussitzbehörde hat mit wg. Zustimmung zu meiner Küngigung einen Fragebogen zugeschickt. Anm.: Mein Sohn ist am 12. Juni geboren worden, das Insolvenzverfahren meines Abeitgebers ist bereits eröffnet worden, die Fa. wird schließen. Meine Frage: Der Arbeitgeber kann mir doch erst NACH Zustimmung der Aufsichtsbehörde, unter Einhaltung der Frist kündigen? Aufgrund meiner Betriebszugehörigkeit 3 Monate. D. h. wenn die Behörde zustimmt und mir die Kündigung Ende Juli zugeht, ist mein Arbeitsverhältnis am 1. November beendet. Richtig? Ich habe für die ausstehenden Gehälter März, April und Mai bereits Insolvenzgeld beantragt. Die Krankenkasse hat ihren Anteil am Mutterschutzgeld, bis zum Geburtstermin, überwiesen. Mein Arbeitgeber zahlt den auf das letzte Nettogehalt aufzustockenden Betrag natürlich nicht! Sicherlich besteht diesbezüglich (auch für die 8 Wochen nach der Geburt) ein Anspruch, den ich auch beim Insolvenzverwalter anzumelden gedenke. Frage: Hat das überhaupt Aussicht auf Erfolg? Ich habe irgendwo gelesen das in solchen Fällen die "Bundeskasse" dafür einspringt. Gibt es sowas? Wenn ja, wo muß das beantragen? Da ich ja noch im Arbeitsverhältnis stehe habe ich erst einmal Elternzeit beantragt. Bezieht man sich dabei eigentlich auf das Ende des Mutterschaftsurlaubs? Oder heißt es "für drei Jahre nach der Geburt" des Kindes? Endet eigentlich mein Mutterschaftsurlaub 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt oder nach dem berechneten Termin? Wenn ich gekündigt werde und damit nicht mehr in der Elternzeit bin, habe ich dann trotzdem Anspruch auf Erziehungsgeld? In der momentanen Situation bin ich ziemlich hilflos, zumal auch fast alle anderen Anlaufstellen (Krankenkassen und Arbeitsamt) bei diesem seltenen Fall (Insolvenz des Arbeitgebers genau zum Mutterschaftsurlaub) erst einmal nicht weiterhelfen können und sich auch "schlau" machen müssen. Man bekommt einfach keine zufriedenstellende Antwort. Ich hoffe, daß Sie mir vielleich weiterhelfen können. Mit freudlichen Grüßen Anja B.
Mitglied inaktiv - 04.07.2002, 11:52