Guten Tag, die Geburt rückt näher und langsam beschäftige ich mich mit der Antragsstellerei von Mutterschutzgeld, Elterngeld etc. Ich übe einen 400Euro Job aus (d.h. ich habe Beschäftigungsverbot aber mein Gehalt bekomme ich ja weiterhin). Nun habe ich einen Antrag auf Mutterschutzgeld gestellt. Meine Mutterschutzfrist beginnt am 5.3.2012. Also bekomme ich ja, wenn ich es richtig verstehe für die 1.Märzwoche noch Gehalt und dann Mutterschutzgeld. Habe ich es richtig verstanden, dass dieses bei einem Minijob auf einmalig 210Euro begrenzt ist? D.h. ich bekomme für die 6Wochen vorher und die 8 Wochen nach der Geburt einmalig 210Euro? Meine 400Euro Gehalt fallen dann weg, oder zahlt der Arbeitgeber die Differenz, dass man am Ende wieder bei 400Euro ist ? Elterngeld müsste ich ja dann 388Euro bekommen. Bekomme ich dieses dann direkt im 1. Lebensmonat des Kindes oder erst wenn die Mutterschutzfrist von 8Wochen nach der Geburt abgelaufen ist? Fragen über Fragen :-) Bei der Geburt meines letzten Kindes war ich noch vollzeitberufstätig, da war mit dem Mutterschutzgeld alles anders, da man ja quasi sein volles Gehalt bekam. Danke für die Antwort.
von carla10 am 16.01.2012, 13:19