Hallo Frau Bader! Ich befinde mich derzeit im erziehungsurlaub,der eigentlich noch bis april 06 geht, allerdings gehe ich am 4.11 wieder in mutterschutz,da wir unser 4.kind erwarten. meine frage wäre nun die nach dem mutterschutzgeld des arbeitgebers... die AOK sagte mir,das der Arbeitgeber mir das Geld zahlen muss,da ich ja nicht gekündigt wurde,bzw in ungekündigtem arbeitsverhältnis sei. stimmt das?? liebe grüsse Friesin
Mitglied inaktiv - 24.07.2005, 18:43