Guten Tag Frau Bader, Ich habe noch bis Ende November Elternzeit von meiner Tochter, sie wird dann 3 Jahre alt. Da ich nun wieder SS bin geht die Elternzeit fast nahtlos in den Mutterschutz über. (Elternzeit endet am 26.11. und MuSchu beginnt laut Rechner im RUB am 21.11.) Bekomme ich dann im Mutterschutz wieder Mutterschaftsgeld? Denn normalerweise müsste ich ja am 27.11. wieder normal arbeiten gehen. Wenn ja auf welcher Basis? Oder steht mir nichts zu, da ich nicht mehr gearbeitet habe? Dann bekäme ich ab Geburt den Mindestsatz Elterngeld von € 300,--? Es wäre schön, wenn Sie mir da weiterhelfen können. Danke. Gruss Sammy
von Sammy13 am 07.05.2012, 14:40