Endet ein befristeter Vertrag 1 Tag vor Beginn des Mutterschutzes, von wem und in welcher Höhe bekommt man dann Mutterschutzgeld bis zur Geburt? Hatte einem früheren Thread entnommen, dass wird man während der Schwangerschaft arbeitslos wird, man keinen Anspruch auf ALG1 hat, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht? War das ein Missverständnis? Man kann doch sehr wohl in der SS arbeiten, wie natürlich die Vermittlungschancen in der Praxis aussehen ... das sollte doch nicht das Kriterium sein, oder? Führt mich aber zu der Anschlussfrage an meinen 1. Punkt. Würde der Vertrag nun eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes enden, ändert sich dann etwas an der Höhe des Mutterschaftsgeldes, bzw. auch an dem Träger über den man selbiges bezieht?
Mitglied inaktiv - 30.05.2009, 01:58