Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschutzgeld. Ich bin seit 1.4.2005 arbeitslos. Ab dem 29.08.2005 bin ich im Mutterschutz. Den Aufhebungsbescheid des AA habe ich bereits erhalten. Heute habe ich bei der KK die entsprechende Bescheinigung für meinen Mutterschutz abgegeben. Die Mitarbeiterin dort sagte mir ich erhalte Mutterschutzgeld in Höhe meines Arbeitslosengeldes. Meine Frage ist nun: Wie lange? Normalerweise erhält man doch Mutterschutzgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung - oder? Laut dieser Mitarbeiterin erhalte ich erstmal nur das Geld für 42 Tage. Was ist dann mit den restlichen 8 Wochen ?? Wann werden die beantragt? *ratlosbin* Vielen Dank für Ihre Bemühungen!! LG Anja
Mitglied inaktiv - 01.09.2005, 13:38