Hallo!
Mein AG will mir die Differenz zwischen Gehalt und dem Geld von der Krankenkasse erst nach der gesetzlichen Frist von 8 Wochen nach der Geburt zahlen, wenn das Geld von der Krankenkasse (U2) da ist. Für die gesamten 3 Monate. Darf er das überhaupt?
Vielen Dank für Eure Tipps bereits jetzt
Liebe Grüße Bianca
Mitglied inaktiv - 17.11.2000, 17:18
Antwort auf:
Mutterschutzgeld an Frau Bader u. alle
Liebe Bianca,
die KK zahlen idR bereits vorher Abschläge, die AGs normalerweise einfach am 1. Monat, wo die Mutterschutzfristen beginnen, des Zuschuß mit dem üblichen Gehalt.
Wenden Sie isch doch an das Bundesversicherungsamt, das ist dafür zuständig, Tel. 0228-6190.
Gruß
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2000
Antwort auf:
Mutterschutzgeld an Frau Bader u. alle
Tach Bianca...
ich erwarte ähnliche Schwierigkeiten und habe mich diesbezüglich schon mal erkundigt.
Eine genaue gesetzliche Regelung scheint es darüber nicht zu geben, allerdings wurde in mehreren Kommentaren darauf verwiesen, daß der AG-Zuschuß wie das Gehalt (also monatlich) oder aber gleich den Zahlungen der KK zu zahlen sei, die das Mutterschaftsgeld zahlt (würde bedeuten: 1. Zahlung mit Beginn es MuSchu, 2. Zahlung direkt nach der Geburt).
LG
Vanessa & Niny
Mitglied inaktiv - 17.11.2000, 20:38