Hallo, Soweit ich weiss, wird bei der Berechnung des Mutterschutzgeldes das Nettoeinkommen der letzten 13 Wochen herangezogen. In meinem Fall variiert dies sehr stark, da Monat 1 und 2 Steuerklasse I war und Monat 3 Steuerklasse III wegen Heirat. Mein Arbeitgeber sagte mit, dass ein Wechsel der Steuerklasse bei der Berechnung des Mutterschutzgeldes nicht berücksichtigt werden kann, wenn dies nicht 1,5 Jahre zurückliegt. Ist dies korrekt? Mein Mutterschutz hat am 1.2.2004 begonnen. Danke für eine Information. Grüsse Barbara
Mitglied inaktiv - 07.03.2004, 14:09