Hallo Frau Bader,
ich bin seit Mai 2000 krankgeschrieben und bekomme Krankengeld.
Seit dem 19.9.2000 bin ich im Mutterschutz.
Von der Krankenkasse habe ich Krankengeld bis Mitte August bekommen und nun eine Vorauszahlung Mutterschaftsgeld in Höhe von DM 1000,--.
Bei meinem Anruf heute wurde mir gesagt, daß sie das ausstehende Krankengeld erst zahlen/verrechnen würden, wenn mein Kind geboren ist, genau nach ET, denn die 6 Wochen vorher würden mir auf jeden Fall zustehen. Es sei intern (DAK) zu schwierig, sonst den Kuddelmuddel nachzuvollziehen.
Meine Frage dazu:
Dürfen die das einfach machen?
Stimmt es, daß ich auf jeden Fall 6 Wochen Mutterschaftsgeld bekomme?
Sind das nicht einfach 2 getrennte Vorgänge?
Freue mich schon auf ihre Antwort.
Danke, Elli
Mitglied inaktiv - 04.10.2000, 12:45
Antwort auf:
Mutterschutzgeld-Krankengeld
Liebe Elli,
gesetzl. ist das Mutterschaftsgeld in der RVO (Reichsversicherungsordnung) geregelt. Danach bekommt Mutterschaftsgeld, wer zu bestimmten Zeiten vorher gesetzl. versichert ist, was ja bei Ihnen zutrifft. Dies ist unabhängg davon, ob Sie vorher krankgeschrieben waren oder nicht. Nach meiner Kenntnis ist es auch üblich, daß das Muschaftsgeld erst nach der Geburt ausgezahlt wird. Wenn Sie dennoch das Gefühl haben, von Ihrer KK nicht richtig "behandelt" zu wrden, können Sie sich an folgende Adresse wenden: Bundesversicherungsamt, Stauffenbergstr. 13-14, 10785 Berlin.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2000
Antwort auf:
Mutterschutzgeld-Krankengeld
Hallo,
leider ist es! Die Krankenkassen brechnen alles erst richtig wenn das Baby da ist. Der Geburtstermin ist entscheidend!
Tschüß
Mitglied inaktiv - 04.10.2000, 20:31