Hallo Frau Bader, Meine erste Tochter ist am 6.7.17 geboren, seit Oktober 18 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit. Ich bin aktuell wieder schwanger (Termin 21.8.19), die Elternzeit meiner 1. Tochter endet am 5.7.19 (danach greift wieder mein unbefristeter Vollzeitvertrag, jedenfalls habe ich nichts anderes vereinbart), der Mutterschutz des 2. Kindes beginnt am 10.7.19 Dazu zwei Fragen: 1) wie berechnet sich das Mutterschutzgeld? Ist es richtig dass mein Vollzeitlohn zugrunde gelegt wird, da die alte EZ am 5.7. endet, also bevor der neue Mutterschutz beginnt? 2) wie berechnet sich das Elterngeld? Ich arbeite seit Oktober 2018 Teilzeit in Elternzeit, dh es fehlen mir zu den 12 letzten Monaten der September und August 2018 (da war ich noch in EZ zuhause, meine erste Tochter war da 13 bzw 14 Monate alt) Vielen Dank!
von Polo1985 am 02.07.2019, 17:31