Frage: Mutterschutzfristen

Hallo Frau Bader, zuerst wünsche ich Ihnen ein gesundes neues Jahr. 6 Wochen vor dem voraussichtlichen ET beginnt der gesetzliche Mutterschutz. Verlängert sich die 6-Wochen-Frist, wenn der tatsächliche ET nach der 6-Wochen-Frist fällt? Oder verkürzt sich die 8-Wochen-Mutterschutzzeit nach der Geburt? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße Schnecke14

Mitglied inaktiv - 07.01.2008, 14:39



Antwort auf: Mutterschutzfristen

Hallo, Mütter genießen mindestens 14 Wochen gesetzlichen Mutterschutz. Maßgebend ist nach wie vor der vom Arzt berechnete Geburtstermin. Vor der Geburt stehen den Frauen sechs und nach der Geburt acht Wochen Mutterschutz zu. Die Mutterschutzfrist verlängert sich bei allen normalen Geburten vor dem berechneten Termin nun nach der Entbindung um die Anzahl der Tage, die davor nicht in Anspruch genommen werden konnten. Kommt also ein Kind bis zu sechs Wochen früher als berechnet auf die Welt, ohne die besonderen medizinischen Merkmale einer Frühgeburt zu erfüllen, wird die entsprechende Zahl von Mutterschutztagen zu den acht Wochen nach der Geburt hinzugezählt. Mütter von Frühchen und Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm erhalten maximal 18 Wochen Mutterschutz - bis zu sechs Wochen vor dem berechneten Termin und zwölf Wochen nach der Geburt. Diese Regelung gilt auch bei Mehrlingsgeburten. Bei der Berechnung des Jahresurlaubs zählen Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für Schwangere und Mütter wie Beschäftigungszeiten. Zudem besteht ein Anspruch auf Übertragung des Resturlaubs auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr. Nach der Schutzfrist kann man mit 6 Wo. Frist ganz normal in EU gehen. Während der Schutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2008



Antwort auf: Mutterschutzfristen

Seit 2002 hast Du MINDESTENS 14 Wochen MuSchu also 6 vorher und 8 nachher. Sollte das Kind später als EZ kommen, hast Du halt einfach mehr MuSchu :-) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 07.01.2008, 15:51