Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch mit meinem 1.Kind in Elternzeit-diese endet am 31.01.2010. Nun bin ich aber erneut schwanger und mein 2.Kind wird vorraussichtlich am 11.01.2010 geboren.Mein 1.Arbeitstag ist der 1.02.2010. Nun zu meiner Frage : zu diesem Zeitpunkt befinde ich mich ja im Muuterschutz (6Wo vor Geburt und 8 Wo danach).Nun teilte mir mein Arbeitgeber mit ,dass ich am 1.02.2010 meine Arbeit durch den Mutterschutz nicht aufzunehmen brauche,ich aber gleichzietig auch keine finanziellen Ansprüche auf Mutterschaftsgeld hätte. Was ist nun richtig ? Muss mein Arbeitgeber mir anteilig mein Gehalt ab dem 1.02.2010 auszahlen ? oder bekomme ich nur 13 -Euro pro Tag von meiner Krankenkasse ? Mein Arbeitgeber bat darum mein Arbeitsverhältnis zum ende des Mutterschutzes durch einen gegenseitigen Aufhebungsvertrag zu lösen,ist dies für mich Pflicht darauf einzugehen ? Vielen lieben Danj für Ihre Hilfe,ohne Sie und dieses Forum wäre man echt verloren.... Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 01.08.2009, 14:15