Hallo! 1.Ab wann zählt die 8-wöchige Mutterschutzfrist??Ab dem Tag der Geburt oder erst einen Tag nach der Geburt?? 2.Ist es richtig, daß, wenn man im Anschluß nach der Mutterschutzfrist in den EU gehen will, der erste Tag NACH Ablauf der 8-wöchigen Mutterschutzfrist als Einstiegsdatum in den EU benennen kann??(also für den AG)? Ist etwas verwirrend, ich gebs zu :-) Mir gehts nur um das Datum, das ich angeben soll, ab wann ich in den EU gehe. LG noangel25
Mitglied inaktiv - 27.02.2003, 18:12