Frage: mutterschutzfrist/EU

Hallo! 1.Ab wann zählt die 8-wöchige Mutterschutzfrist??Ab dem Tag der Geburt oder erst einen Tag nach der Geburt?? 2.Ist es richtig, daß, wenn man im Anschluß nach der Mutterschutzfrist in den EU gehen will, der erste Tag NACH Ablauf der 8-wöchigen Mutterschutzfrist als Einstiegsdatum in den EU benennen kann??(also für den AG)? Ist etwas verwirrend, ich gebs zu :-) Mir gehts nur um das Datum, das ich angeben soll, ab wann ich in den EU gehe. LG noangel25

Mitglied inaktiv - 27.02.2003, 18:12



Antwort auf: mutterschutzfrist/EU

Hallo, der Beginn steht nirgens eindeutig, also würde ich davon ausgehen, dass die Frist einen Tag nach der Geburt beginnt. Ansonsten zählt die Mutterschutzfrist nach der Geburt mit für den EU. Am besten, man schreibt in den Antrag ein Datum, dass ist am sicherseten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2003