Hallo Frau Bader,
die Tochter unserer Nachbarin (15) ist Schwanger und entbindet im Februar. Sie geht noch zur Schule und ihr Lehrer sagte sie habe 4 Wochen Mutterschutz. Ist das richtig bei Schülern? Ich bin immer davon ausgegangen, dass der Mutterschutz egal wen es trifft 8 Wochen dauert und in dieser Zeit nicht gearbeitet, aber auch nicht wie in diesem Fall zur Schule gegangen werden darf. Klären sie mich bitte mal auf wie das jetzt in diesem Fall ist.
MfG
EllenCC
Mitglied inaktiv - 20.01.2004, 17:06
Antwort auf:
Mutterschutz
Hallo,
das MuSchG gilt nur für Frauen mit Arbeitsvertrag. Hier kommt es darauf an, was die SchulG sagen bzw. was sie mit der Schule "aushandelt".
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.01.2004
Antwort auf:
Mutterschutz
Der Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz betrifft nur Arbeitnehmerinnen.
Also keine Schüler, Beamte (sind wohl gleichgestellt) oder Freiberuflerinnen / Selbständige.
Wenn ich das richtig sehe, hat sie keinerlei Mutterschutz "eigentlich" außer ein Landesrecht oder die Schule sagt (schriflich) was anderes...
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 20.01.2004, 22:31