Hallo! Ich weis nicht, ob ich bei Ihnen mit dieser Frage richtig bin, aber ich versuch´s einfach mal! :-) Also... ich habe einen Zeitvertrag, der genau mit Beginn des Mutterschutzes 6 Wochen vor ET endet. Ich habe mich bereits bei der Caritas informiert und mir wurde gesagt, dass ich 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach Arbeitslosenhilfe beantragen kann und erst nach Ablauf der 8 Wochen Erziehungsgeld erhalte. Nun war ich auf dem Arbeitsamt und die sagten zu mir, dass ich in dieser Zeit keinen Anspruch habe. Meine Frage ist nun, ob und wenn ja wo ich Unterstützung für diese Zeit beantragen kann!! Vielen Dank im Voraus
Mitglied inaktiv - 07.05.2003, 10:03