Frage: Mutterschutz

Guten Abend Ab welchen Zeitpunkt MUSS ich meinen Arbeitgeber von meiner Schwangerschaft berichten? Ich bin offiziell noch in meiner Elternzeit bis Ende März 2020. Zu Zeit gehe ich aber für einpaar Stunden im Monat bei meinen Arbeitgeber wieder arbeiten und bin jetzt wieder schwanger. Ich arbeite drei Nächte im Monat und möchte es auch so beibehalten, zumiendenstens bis Januar noch. Wenn ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiere, wird er mich sofort aus dem Nachtdienst nehmen. Mache ich mich strafbar, in dem ich meine Schwangerschaft noch eine Weile verheimliche? Hat der Arbeitgeber ein Sonderkündigungsrecht, dadurch das ich ihm meine Schwangerschaft verheimliche? Über die Risiken im Nachtdienst zu arbeiten, bin ich mir bewusst. Danke für eine Antwort

von Nopiti84 am 12.10.2019, 02:17



Antwort auf: Mutterschutz

Hallo, das können Sie unproblematisch tun. Einziger Nachteil ist, dass das MuSchG eben nicht greift. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2019



Antwort auf: Mutterschutz

nein. solange du das nit mitteilt, greift, wie du weißt, das muschG nicht. ABER der AG muss ja planen. für dessen planungssicherheit wäre es toll wenn du es ihm sagst. du musst aber nicht. er hat auch kein sonderkündigungsrecht oder sowas. wie lange hattest du elternzeit? also was ist ab ende märz geplant? wenn er dich wieder vollzeit zurückerwartet und du die nachtdienste nicht mehr machen möchtest würde ich es ihm dann schon zeitnah sagen. problem ist eher das zwischenemenschliche. wenn er dann kurz davor erst erfährt, dass du doch nicht so kommst wie er es plante, wäre ich als AG halt nicht so begeistert.

von mellomania am 12.10.2019, 08:40



Antwort auf: Mutterschutz

Hallo, nein, so etwas gibt es nicht. Es ist Deine Sache, wann Du es bekannt gibst, solange kannst Du Dich eben nicht auf (Mutter-)Schutzrechte berufen. Aber das weißt Du ja. Fraglich bleibt lediglich, wie lange Du die Schwangerschaft (körperlich) verbergen kannst, gerade beim zweiten (?) Kind verändert sich der Körper meist schneller. Von daher solltest Du vielleicht im Blick behalten, dass Dein AG es auch wirklich von Dir erfährt und nicht die Gerüchteküche schon vor Januar brodelt. Viele Grüße

von Mamamaike am 12.10.2019, 08:42



Antwort auf: Mutterschutz

Lass mich raten... Du hast Angst dass der AG dich in Tagschicht versetzt und du dann keine Betreuung hast?

Mitglied inaktiv - 12.10.2019, 09:37



Antwort auf: Mutterschutz

lass mich raten, du hast angst dass du weniger geld verdienst? ohne nachtschicht? die betreuung obliegt IMMER alleine den eltern. sie muss sich dann jetzt drum kümmern. wenn das der grund ist, auf das mutterschutzgesetzt zu verzichten, naja fakt ist, dass es ihre entscheidung ist, wann sie es sagt. der AG kann aber zu recht verärger sein, wenn er seine pläne erneut umwerfen muss. daher muss sie abwägen, was für sie am wichtigsten ist

von mellomania am 12.10.2019, 10:30



Antwort auf: Mutterschutz

Hallo, Ich arbeite lieber Nachts. Das ist für mich weniger stressig. Auch mit der Unterbringung meiner Kinder... Nachts ist keiner von der Leitung im Haus, aber falls einer es weiter geben würde, dass sie meinen wachsenden Bauch sehen, könnt ich die Aussage erstmal verweigern? Ich arbeite ja wirklich nur drei Nächte im Monat und ab April würde ich nur Teilzeit wieder anfangen. Davon abgesehen habe ich noch 40 Urlaubstag, die ich noch abklären muss. Meine neue Mutterschutz würde im Mai anfangen. Ich bin noch ziemlich am Anfang meiner Schwangerschaft und bin grade leicht überfordert, wie ich das am besten mit der Arbeit klären soll. Ich denke mein Team würde sich sowohl für mich freuen aber gleichzeitig heisst es für den Rest wieder, dass einer meine Nächte übernehmen muss. Ich gehöre zu den wenigen, die lieber Nachts kommen. Ich will auch nach dieser Schwangerschaft wieder gut mit meinen AG sein.

von Nopiti84 am 12.10.2019, 12:27



Antwort auf: Mutterschutz

Du musst gar nichts sagen und es kann dir auch nicht negativ ausgelegt werden wenn du es erst im Januat sagst. Kannst dich halt nicht auf Mutterschutz begründen. Ich würde es halt dann nicht gross an die Glocke hängen das du es schon länger weisst wenn du dem AG dann Bescheid gibst Gibt genügend Schwangere welche es erst spät erfahren.

von Felica am 12.10.2019, 21:13



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