Frage: Mutterschutz

Hallo, Folgende Situation: Ich befinde mich derzeit in Elternzeit noch bis zum 08.07.16. Während der EZ habe ich bei meinem Arbeitgeber auf 450€ gearbeitet mit einem separaten Vertrag welcher spätestens am 08.07. endet. Ab dem 11.07.16 fange ich wieder in Teilzeit an. Über die Teilzeitstelle existiert auch schon ein unterschriebener Vertrag. Ich bin nun wieder schwanger in der 6. Woche. Da ich in einem Büro zwischen zwei Produktionen arbeite, in denen gelötet wird, würde ich meinem Arbeitgeber gerne noch vor ende der Elternzeit davon erzählen, damit er evtl. Vorkehrungen treffen kann. In welchem Vertrag wäre ich dann im Schutz, wenn ich mich schon vor dem 11.07. Oute? Bzw. wann wäre das Outing für mich am optimalsten? Vielen Dank

von Juli-Mami am 06.07.2016, 20:32



Antwort auf: Mutterschutz

Hallo, der Zeitpunkt ist für Sie unerheblich. Bei einem BV bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Bv bekommen würden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2016



Antwort auf: Mutterschutz

Das kannst Du jetzt schon schon machen. Es zählt jeweils der Vertrag der dann gültig ist. Wie war es denn in der ersten Schwangerschaft gelöst ?

von Sternenschnuppe am 06.07.2016, 20:35



Antwort auf: Mutterschutz

Da war ich Vollzeitkraft in einem anderen Büro. Dann können die nicht sagen, ok sie sind im Schutz aber müssen wieder in Vollzeit arbeiten, da sie noch in EZ aus dem alten Vertrag sind!? Schlimmer wäre ja noch, wenn es im 450€ Vertrag Gültigkeit fände. Darf ich dich fragen, woher du das alles weißt? Ich finde es toll, dass du immer einen guten Rat hast. :-) Danke

von Juli-Mami am 06.07.2016, 20:46



Antwort auf: Mutterschutz

Danke :-) Ich hatte selbst leider zwei BV. Dein anderes Post zusammen mit diesem verwirrt mich nun. Du hast doch jetzt Teilzeit, dann einen Monat Urlaub und nimmst Deinen Vollzeiturlaub und dann wieder Teilzeit. Richtig ? Da Du schwanger bist hast Du Kündigungsschutz und ab Bekanntgabe der Schwangerschaft muss sich der AG an das Mutterschutzgesetz halten. Die Verträge die ihr geschlossen habt bleiben davon unberührt. Der AG kann nicht einseitig den Vertrag ändern. Vielleicht kannst Du ja entsprechend der Verträge dann wieder in das andere Büro. Dann wäre doch alles gut oder ?

von Sternenschnuppe am 06.07.2016, 21:03



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