Frage: Mutterschutz

Hallo Frau Bader, mein ET ist Anfang August und ich habe ein befristeten Arbeitsvertrag bis zum 11.09.2002. Nun meine Fragen: a)habe ich trotzdem Anspruch auf Mutterschutz b)ab wann muß ich mich arbeitslos melden c)welchen finanzellen Anspruch habe ich d)sollte mein Freund (verdient gut&leben im gleichen Haushalt) Kindergeld u. Erziehungsgeld beantragen Vielen Dank MFG Steffi

Mitglied inaktiv - 26.05.2002, 10:29



Antwort auf: Mutterschutz

Liebe Steffi, Sie sind im MuSchutz bis der Vertrag ausläuft, dann sind Sie arbeitslos, wenn Sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. Klären Sie das so früh wie möglich, spätestens am 1. Tag ohne Arbeit. Sie erhalten Arbeitslosengeld, wenn Sie als arbeitslos anerkannt werden. Sonst EG und KG. Sonst evtl. Sozialhilfe, nicht jedoch, wenn Sie in Eheähnlicher leben. Egal, wer es beantragt, Sie werden addiert. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.05.2002



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