Hallo,
hat sich das Mutterschutzgesetz ab dem 01.01.2002 geändert?
Falls man z.b. in den Mutterschutz geht und nach 4 Wochen wird das Kind geboren(es ist aber keine Frühgeburt), werden dann die 2 Wochen jetzt an die 8 Wochen nach der Geburt gehängt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
LG Bettina
Mitglied inaktiv - 07.01.2002, 18:04
Antwort auf:
Mutterschutz
Liebe Bettina,
Änderungen des Mutterschutzgesetzes zum Sommer 2002
Das Bundeskabinett hat am 05.12.2001 einem Gesetzentwurf zugestimmt, wonach die Mutterschutzfrist auch bei einer vorzeitigen Entbindung auf 14 Wochen festgeschrieben werden soll.
a. Die regelmäßige Mutterschutzfrist beträgt in Deutschland vor der Geburt 6 und nach der Geburt 8 Wochen. Nach geltendem Recht wird die vorgegebene Gesamtfrist von 14 Wochen bei einer vorzeitigen Entbindung jedoch nicht erreicht. Künftig soll die Mutterschutzfrist deshalb nach der Geburt um die Anzahl der Tage verlängert werden, die vor der Geburt nicht zum Tragen kamen.
b. Außerdem enthält das Mutterschutzgesetz bisher keine Vorschrift zur Urlaubsregelung. Der Gesetzentwurf stellt erstmals klar, dass Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für schwangere Frauen und Mütter bei der Berechnung des Jahresurlaubs wie Beschäftigungszeiten zählen. Die Frauen erhalten einen Anspruch auf Übertragung ihres Resturlaubs auf das laufende Urlaubsjahr, in dem die Mutterschutzfrist endet, oder auf das nächste Urlaubsjahr. Das Gesetz soll im Sommer 2002 in Kraft treten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2002