Werte Fr. Bader,
ich bin derzeit mit meinem 2. Kind Schwanger. Seit einigen Monaten habe ich wieder eine Vollzeitstelle (40+) in einer Medienfirma. Wie ich sich herausstellte, haben meine beiden vorgesetzten kein Verständniss für meinen "Nebenjob" als Mutter und reagierten negativ auf meine erneute Schwangerschaft. Das Arbeitsklima ist sehr angespannt und ich leide momentan sehr unter dem Druck. Obwohl ich den Job sehr liebe, macht mir der zusätzliche Stress durch meine Arbeitgeber sehr zu schaffen. Eine Freundin riet mir, zum wohl ders Ungeborenen, zu einer Krankschreibung bis zur Geburt. Ich bin jetzt in der 16. SW.
Wie sieht das rechtlich aus? Und vor allem, wie ändert sich bis zur Geburt mein Einkommen und demzufolge mein Elterngeld?
Liebe Grüße, Anna-Maja
Mitglied inaktiv - 31.07.2008, 08:44
Antwort auf:
Mutterschutz
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt (und dieser entscheidet auch, ob er in Ihrem Fall überhaupzt etwas ausstellt):
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Ausserdem würde ich mich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden und dort das Mobbing (denn das ist es ja wohl) besprechen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.07.2008