Sehr geehrte Frau Bader,
bedeutet das Mutterschuzgesetz für Beamtinnen, dass man nicht arbeiten darf oder nicht muss?
Ich möchte - je nach Geburtstermin - eventuell vor Ablauf der 8 Wochen mit meinem Mann tauschen, der dann Elternzeit nimmt.
Ist das grundsätzlich möglich?
Vielen Dank und viele Grüße, Lilly
Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 18:39
Antwort auf:
Mutterschutz
Hallo,
die acht Wochen für Sie sind bindend. Er kann aber parallel EZ nehmen. Die Zeit von MG-Bezug wird Ihnen auf jeden Fall angerechnet, ansonsten können Sie die 14 Mo. verteilen, wie Sie möchten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2008
Antwort auf:
Mutterschutz
Also: wenn Beamte in diesem Bereich so wie AN behandelt werden, dann sind die 8 Wochen nach der Geburt ein ABSOLUTES Beschäftigungsverbot.
Und so ganz ohne Grund wird dieses auch nicht so gehandhabt.
Zudem kann Dein Mann parallel zu Dir EZ nehmen und auch Elterngeld bekommen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 21:58