Hallo Frau Bader, voraussichtlicher ET unseres Kindes war der 20.05.07. Tatsächlicher ET war der 19.04.07. Habe eine Frühgeburtsbescheinigung vom Krankenhaus erhalten, also müsste sich der Mutterschutz doch auf 12 Wochen nach der Geburt verlängern, oder? Der Krankenkasse habe ich diese Frühgeburtsbescheinigung zusammen mit dem Antrag fürs Mutterschaftsgeld gesendet. Benötigt mein Arbeitgeber ebenfalls eine Kopie davon oder regelt das die Krankenkasse direkt mit dem Arbeitgeber? Oder woher weiss mein Arbeitgeber, wie lange er mein Gehalt noch bezahlen muss? Bisher habe ich ihm nur die Geburtsbescheinigung gesendet. Vielen Dank im Voraus. mfG
Mitglied inaktiv - 04.05.2007, 21:08