Frage: Mutterschutz

Ich bin derzeit schwanger und bekomme mein 2. Kind am 07.06.07 zur Welt. Beim meinem ersten kind habe ich die 3 Jahre Erziehungsurlaub voll erschöpft.Da mein 1.Kind ende Januar 3 Jahre alt wird müsste ich normalerweise ab Februar wieder meine Arbeit aufnehmen, jedoch hat mein AG keine Tätigkeit für die kurze Zeit von 2,5 Monate (Mutterschutz bginnt ca.Mitte April). Mein AG hat mir Vorgeschlagen bis 31.12.07 ein Elternurlaub zu beantragen wobei mein Elternzeit nach der Geburt ganz normal laufen wird.Das Arbeitsverhältnis würde deshalb weiterhin bestehen. Ich müsste mich auch in diesem Fall bei meinem Mann mitversichern lassen. Ist das alles akzeptabel?Habe ich eigntlich noch einRecht auf Mutterschutzgeld? Könnte ich das auch anders regeln?

Mitglied inaktiv - 12.01.2007, 22:12



Antwort auf: Mutterschutz

Hallo, Sie können eigentlich nur unbezahlten Urlaub nehmen, wenn der Urlaub und Überstunden vorhanden sind, diese aufbrauchen. Der unbezahlte Urlaub wirkt sich aber auf das Elterngeld aus (Durchschnitt der letzten 12 Mo.), ebenso auf das MG. Ich würde arbeiten. Der AG muss einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2007



Antwort auf: Mutterschutz

Brauche nochmals Hilfe!! Habe nach Rücksprache mit meiner KK erfahren das im Falle dieses unbezahlten Urlaubes garkein Recht auf MG habe und mich dann bei meinem Mann mitversichern oder die Beiträge selber zahlen muss.Jetzt habe ich diesen Urlaub schon beim AG beantragt. Kann ich den widerrufen? Mein AG meint sie hätten sonst keine Möglichkeit weil es keine Arbeit für mich gäbe.Wie sollte ich jetzt vorangehen, da ich nicht auf das MG verzichten möchte.Habe ich eigentlich Recht auf neuen urlaub da meine Elternzeit rum ist? AG hat mich auch schon mit einer Kündigung gedroht. Weiss wirklich nicht mehr weiter.

Mitglied inaktiv - 01.02.2007, 13:09



Antwort auf: Mutterschutz

Ich bin derzeit schwanger und bekomme mein 2.Kind Anfang Juni.Seit dem 31.01.07 müsste ich eigentlich wieder arbeiten da meine 3 Jahre Elternzeit rum ist.Mein AG hat für mich keine Arbeit da ich Ende April wieder in Mutterschutz kommen würde.Auf den Wunsch meines Arbeitgebers habe ich einen unbezahlten Urlaub für die 2,5 Monate beantragt.Nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse habe ich erfahren das ich so kein Recht auf MG habe und mich entweder bei meinem Mann mitversichern oder meine Beiträge selber zahlen muss.Meine Frage: 1. kann ich diesen Antrag widerrufen? 2. was würde im Falle passieren wenn ich mich krank schreiben lassen würde? 3.Was für eine andere Lösung könnte ich meinem AG anbieten? Ich möchte nicht auf dieses MG verzichten. Sie haben mir auch schon mit einer Kündigung gedroht.Nach einem Telefongespräch von heute hat mein AG mitgeteilt das Sie wirklich keine andere Möglichkeit hätten da es keine Arbeit für mich gäbe. Was mache ich jetzt?

Mitglied inaktiv - 01.02.2007, 13:32



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