Hallo, habe vor dem Mutterschutz voll gearbeitet und meinen Sohn in der Kita gehabt. Wegen Steuer und Absetzung der Kinderbetreuungskosten: Gilt der Mutterschutz als Arbeitszeit?Kann ich die während dem Mutterschutz anfallenden Kitakosten bei der Steuererklärung als Kinderbetreuungskosten geltend machen oder gilt das nicht? Wo kann ich das nachlesen? Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe Emily
Mitglied inaktiv - 19.07.2005, 11:05