Guten Tag
Ich bin seit kurzem schwanger und möchte gern wissen was meine Rechte sind auf Arbeit.
Da ich in der Gastronomie arbeite gibt es bestimmte Ausnahmen im Mutterschutz.
Welche sind das?
Ich habe auch schon auf mehreren Internetseiten geschaut doch da habe ich leider nichts gefunden!
Bitte helfen Sie mir weiter!!
Mit freundlichem Gruß
Antje Wertschützky
Mitglied inaktiv - 19.05.2004, 17:54
Antwort auf:
Mutterschutz
Hallo,
dort steht das allgemeine Beschäftigungsverbot. Reden Sie mit Ihrem FA, der kann auch ein individuelles BV aussprechen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2004
Antwort auf:
Mutterschutz
Hallo
Ich habe ein prospekt vom Bundesministerium, da steht folgendes drin: Nacht/Sonntags und Mehrarbeit dürfen nicht für werdende Mütter zwischen 20 und 6uhr liegen. Außerdem auch nicht an Feiertagen.
Du darfst maximal 8,5 h die woche arbeiten bzw. 80h in einer doppelwoche.
am besten schaust mal auf www.bmfsfj.de
Da müßte genaueres drin stehen
Dani
Mitglied inaktiv - 19.05.2004, 18:01
Antwort auf:
Mutterschutz
Vielen Dank Dani!
Ich werde mich gleich mal informieren!
Mitglied inaktiv - 20.05.2004, 19:07
Antwort auf:
Mutterschutz
gerade im Hotel- und Gaststättengewerbe können Ausnahmen gelten
bitte weitergoooglen
mfg pu
Mitglied inaktiv - 27.05.2004, 15:57