Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit bis zum 30.05.2008 (2. Geburtstag) und bin wieder schwanger. Mein Mutterschutz beginnt am 06.08.2008. Ich möchte nun auch das 3. Jahr meiner ersten Elternzeit nehmen. Kann ich diese über den 2. Geburtstag hinaus bis 05.08.08 verlängern und den verbleibenden Teil des 3. Jahres der 1. EZ nach der 2. EZ nehmen? Ist das juristisch in Ordnung? Was muss ich dabei beachten? Sind bei dieser Aufteilung beide Teile vom AG genehmungspflichtig oder nur der zu übertragende? Würde ich während des Mutterschutzes (der ja somit außerhalb der 1. EZ liegt) den Arbeitgeberzuschuss oder nur den Krankenkassenzuschuss bekommen? Falls der Arbeitgeber einer Übertragung der verbleibenden Monate nicht zustimmt, was muss ich tun, um für beide Kinder volle 3 Jahre EZ in Anspruch zu nehmen? Viele Fragen, ich würd mich sehr über eine Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen JS
Mitglied inaktiv - 19.03.2008, 08:44