Frage: Mutterschutz wegen Stillen?

Hallo, ich arbeite im Krankenhaus und werde bald mein Babyjahr beenden. Soweit ich weiß, darf ich, solange ich stille, nicht länger als 8 Stunden und nicht nachts arbeiten, außerdem nicht Blut abnehmen und so. Muss ich das Stillen gegenüber dem Arbeitgeber beweisen und wenn ja wie? Gibt es ein Höchstalter des Kindes? Und gibt es einen Gehaltsausgleich für die nicht geleisteten Dienste wie während der Schwangerschaft? Vielen Dank!

von Jonamami am 21.02.2014, 20:59



Antwort auf: Mutterschutz wegen Stillen?

Hallo, § 7 Stillzeit (1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. (2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. (3) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben. § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. ich denke, da muss man ein ärztliches Attest vorlegen - am besten im Forum von BIGGI fragen! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2014



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