Mutterschutz während der ersten Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz während der ersten Elternzeit

Ich habe am 05. Dezember mein zweites Kind bekommen, errechneter Termin war der 15.12. Vom ET aus gesehen hätte ich, da ich bis zum 30.01. noch von meinem ersten Kind in Elternzeit bin, ja noch etwa zwei Wochen Mutterschutz nach Ablauf der Elternzeit gehabt, richtig? Wie wird das jetzt mit Geburtstermin 05.12. gerechnet? Vom 05.12. an 8 Wochen? Oder verlängert sich der Mutterschutz wegen des früheren Geburtstermins irgendwie? Vom 05.12. aus gerechnet würde der Mutterschutz ja genau am 30.01. enden, exakt an dem Tag, an dem auch die Elternzeit wegen meines Großen endet. Bekomme ich dann noch irgendeine Form von Mutterschaftsgeld meines Arbeitgebers oder nur den Anteil der Krankenversicherung? Und hat es irgendeinen Einfluss, von wann an die Elternzeit für das zweite Kind gerechnet wird? Ich hatte nämlich Elternzeit beantragt vom Ende des Mutterschutzes bzw. vom Ende der aktuellen Elternzeit an, mein Arbeitgeber hat mir aber die Elternzeit vom 05.12. an bestätigt. Kann mir das egal sein oder hat das irgendwelche Konsequenzen? Vielen Dank! Ana.T

Mitglied inaktiv - 21.01.2007, 20:53



Antwort auf: Mutterschutz während der ersten Elternzeit

Hallo, Sie haben auf jeden Fall 6 + 8/12 Wo. Mutterschutz, der Rest wird eben hinten dran gehängt. Wenn Sie im Mutterschutz keinen EU mehr haben, bekommen Sie den Anteil der KK und vom AG. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.01.2007



Antwort auf: Mutterschutz während der ersten Elternzeit

Dein Mutterschutz verlängert sich um die Zeit, die du durch die frühzeitige Geburt nicht nehmen konntest (musst ab den 15.12 rechnen)

Mitglied inaktiv - 22.01.2007, 10:40



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