Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau befindet sich in Elternzeit seit April 2012, diese würde bis mindestens April 2014 laufen (zunächst die ersten zwei Jahre, sie hätte aber dann auch das dritte Jahr genommen). Da sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität mit einer befristeten Stelle ist, die in der Elternzeit ausgelaufen wäre, wurde diese Stelle bis genau zum Ende dieser Elternzeit verlängert (also auch April 2014), laut WissZeitVG. Seit einigen Monaten übt sie außerdem während der Elternzeit einen 450-Euro-Job bei einem anderen Arbeitgeber aus. Nun sind wir erneut schwanger, Termin ist Anfang März 2014. Wir haben nun bereits recherchiert, sind uns aber nicht sicher, ob wir alles richtig verstanden haben und folgende Punkte zutreffen: 1. Sie kann offensichtlich einen Tag vor dem Mutterschutz die Elternzeit beenden, um in Mutterschutz zu gehen. Dann würde sie von der Universität wieder die Differenz zwischen den 13 Euro der Krankenkasse und dem Nettogehalt wie 2012 gezahlt bekommen (obwohl sie momentan kein Gehalt bezieht). Ist das richtig? Und wann muss sie dies dem Arbeitgeber mitteilen? 2. Wenn Punkt 1 richtig ist, wie sieht das aus mit der befristeten Stelle? Diese wurde ja nur durch den ersten Mutterschutz und die erste Elternzeit verlängert. Endet diese dann nicht auch vorzeitig mit der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit? Oder ist sie durch den neuen Mutterschutz automatisch wieder verlängert? 3. Von der 450-Euro-Stelle bekommt sie während des Mutterschutzes gar kein Geld, auch nicht die Differenz zu den 13 Euro der Krankenkasse, ist das richtig? Vielen Dank!
von markus35 am 06.01.2014, 22:54