Frage: mutterschutz und elternzeit

mein chef weiss wann mein letzter arbeitstag ist muss ich ihn vorher trotzdem noch bescheid sagen oder geht das automatisch nach geburt reicht es da telefonisch bescheid zu sagen das man 1 jahr elternzeit nimmt oder muss man das schriftlich beim chef einreichen vielen dank für die antworten

von nela1806 am 05.11.2011, 16:33



Antwort auf: mutterschutz und elternzeit

Hallo, wenn er es offiziell weiß, reicht das. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2011



Antwort auf: mutterschutz und elternzeit

Auf JEDEN Fall schriftlich und minimal 7 Wochen vor Antritt. Kannst Du aber auch jetzt schön machen und beim Zeitpunkt sagen ab Geburt voraussichtlich xx.xx.xxxx LG Sabine

Mitglied inaktiv - 05.11.2011, 17:09



Antwort auf: mutterschutz und elternzeit

Wie weit bist Du denn jetzt ? Es gibt eigentlich eine Bescheinigung für den AG und die KK wegen Mutterschaftsgeld. Dann sollte alles klar sein. Elternzeit habe ich immer nach der Geburt angegeben, mit Zweg auf dem Arm, da freuen sich die Kollegen immer. Oder eben vorher mit Datum : ab Geburt und dann die Gebursturkunde nachreichen innerhalb einer Woche ab Geburt.

Mitglied inaktiv - 05.11.2011, 18:06



Antwort auf: mutterschutz und elternzeit

ach erst 19 bald 20 trotzdem macht man sich ja schon nen kopf ja mit mutterschutz das wusste ich mit diesen schein aber bei elterngeld nicht so ganz na meine kollegen besuch ich das ja klar aber mein chef wohnt 110 km weiter weg da werd ich das dann schriftlich machen

von nela1806 am 05.11.2011, 20:11



Antwort auf: mutterschutz und elternzeit

Hallo! Auf jeden Fall musst du aber aufpassen, beim anmelden der Elternzeit kienen Fehler zu machen. Denn wenn du nur ein Jahr angibst, dann verlierst du den Anspruch auf das zweite Jahr und bist auf die Zustimmung deines AG angewiesen. Gibst du hingegen von vornherein zwei Jahre Elternzeit an, dann muss er sie dir auch gewähren. Willst du vorher zurück, ist das auch kein Problem, denn ab einer bestimmten Größe muss er dir eine Stelle zw. 15 und 30 Std. pro Woche im Rahmen der Elternzeit anbieten und du verlierst den Elternzeitstatus nicht (zB Kündigungsschutz). Und das dritte Jahr kannst du dann im Anschluss nehmen, wenn du es 7 Wochen vor Ablauf der zwei Jahre anmeldest oder bis zum 8 Lebensjahr des Kindes. Das allerdings nur, wenn der AG zustimmt. Das würde ich mir dann zu gegebener Zeit schriftlich geben lassen. Viele Grüße und noch ne schöne SS, Clea

von Clea am 06.11.2011, 11:10



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