Frage: Mutterschutz und Resturlaub

Hallo! Ich habe eine Frage. Und zwar: Ich habe meinen ET am 13.8.2007. Am 2.7 werde ich also in den Mutterschutz gehen.Nun bin ich mir etwas unsicher was meinen Resturlaub angeht. In unserem Unternehmen ist es üblich das der Resturlaub vor Beginn des Mutterschutz genommen wird.Nun ist meine Frage ob es möglich ist den Resturlaub an den Mutterschutz direkt dran zu hängen und dann nahtlos in die Elternzeit über zu gehen. Ich bedanke mich jetzt schon mal für die Auskunft.

Mitglied inaktiv - 18.01.2007, 16:35



Antwort auf: Mutterschutz und Resturlaub

Hallo, das ist eine übliche und zulässige möglichkeit, ihn sich indirekt auszahlen zu lassen. Abet wenn man noch ein weiteres Kind möchte und man nur für kurze Zeit arbeiten müsste, ist es gut, ihn aufzuheben. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2007



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