Frage: Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Hallo, ich (schwanger in elternzeit) habe jetzt folgendes kapiert: "Nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG." Jetzt meine frage hierzu: muss ich dann der Krankenkasse auch sechs Wochen vor der Geburt mitteilen dass ich Mutterschutz nehme? Und bekomme ich Mutterschaftsgeld wenn ich bereits seit 21 Monaten in elternzeit bin, sprich nichts verdient habe?

Mitglied inaktiv - 17.05.2013, 19:21



Antwort auf: Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Ich würde es der KK rechtzeitig mitteilen. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.05.2013



Antwort auf: Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Du bekommst ja ca 7 Wochen vor dem EET eine Bescheinigung vom FA. Und die gibts du ganz normal beim AG und bei der KK ab. Gleichzeitig teilst du deinem AG mit, dass du die laufende EZ beendest am Tag bevor der neue MuSchu beginnt. Dadurch erhältst du die 13 Euro von der KK und den Zuschuss von deinem AG bis zu deinem alten Nettogehalt von deinem AG. ...auch wenn du die letzten 21 Monate nicht arbeiten warst! Gruß Sabine

von SumSum076 am 19.05.2013, 09:37



Antwort auf: Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Genau solche Fragen schwirren mir auch im Kopf herum. Habe vieles gegoogled und nun auch dank des Forums hier einiges dazu gelernt. Aber ich dachte bisher, der AG muss seinen Anteil zur Aufstockung des MuSchu-Geldes der KK bei erneuter Schwangerschaft in Elternzeit NICHT zahlen?!

von maama2812 am 21.05.2013, 00:42



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