Hallo Frau Bader,
ich hoffe, Sie können bzw. dürfen mir bei meinen Fragen weiterhelfen.
Ich bin schwanger, werde im Januar 09 mein zweites Kind bekommen.
Ich arbeite auf 400-Euro-Basis an zwei Nachmittagen in der Woche.
Gerne möchte ich 2-3 Jahre Erziehungsurlaub beantragen, aber nach Ablauf des Erz.urlaubes NICHT mehr in dieser Arbeit bleiben. Sondern kündigen.
Nun hat mich mein Chef schon mehrmals gefragt, wie es denn wird, wenn das Baby da ist, ob ich komme oder nicht mehr usw.
Da 2010 meine Große in die Schule kommt, ist es nicht mehr machbar, nachmittags zu arbeiten.
Jetzt überlege ich, wann es geschickt ist, zu kündigen. Mich plagt ja immer das schlechte Gewissen, denn ich bin ja sicher, dass ich nicht mehr arbeiten will. Andererseits denke ich, habe ich ja anspruch auf die 3 Jahre Erz.zeit und kann dann immer noch kündigen.
Wenn ich vorher kündige oder schon jetzt sage, ich käme eh nicht mehr, was ist dann?
Wenn ich drei Jahre abwarte und dann kündige, wie ist es dann?
Was meinen Sie? Wie ist es am besten?
Herzlichsten Dank für Ihre Antwort.
Melanie
Mitglied inaktiv - 31.08.2008, 12:58
Antwort auf:
Mutterschutz und Kündigung
Hallo,
abwarten und dann mit Frist 3 Mo. zum Ende der EZ schriftlich kündigen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.09.2008
Antwort auf:
Mutterschutz und Kündigung
Geht das überhaupt ?
Mitglied inaktiv - 31.08.2008, 17:24
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Mutterschutz und Kündigung
Melli
Mitglied inaktiv - 31.08.2008, 18:25
Antwort auf:
Mutterschutz und Kündigung
Du zahlst doch weder Steuern noch Sozialabgaben bei Deinem 400 Euro-Job.
Der Staat übernimmt doch im Erziehungsurlaub z.B. auch die Rentenversicherung und Krankenkassenbeiträge weiterhin. Aber Du zahlst doch gar keine Rentenbeiträge und Krankenkassenbeiträge.
Kannst Du bei einem 400 Euro-Job überhaupt in Erziehungsurlaub gehen ?
Mitglied inaktiv - 31.08.2008, 18:51
Antwort auf:
Mutterschutz und Kündigung
Ja, natürlich kann ich in Erz.zeit gehen. Wieso denn nicht?
Nur weil ICH keine Abgaben zahle, mein AG zahlt doch momentan einen Anteil.
melli
Mitglied inaktiv - 31.08.2008, 20:44
Antwort auf:
Mutterschutz und Kündigung
Hallo,
zur Diskussion:
Sie können in EG gehen, bekommen aber kein MG (nur den Einmalbetrag)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.09.2008