Ich arbeite im Außendienst und habe deswegen einen Firmenwagen, den ich auch ohne Km-Begrenzung privat Nutzen kann. Nun steht in den Fahrzeugrichtlinien der Firma, dass sie das Auto während des Mutterschutzes zurückfordern können. Also während der Elternzeit könnte ich das ja verstehen, aber ich werde definitiv nach dem MuSchu weiterarbeiten, da mein Mann die Elternzeit nimmt. Ist das rechtens, dass die Firma nun im MuSchu das Auto zurückfordern kann?
Vielen Dank schon mal
Mitglied inaktiv - 14.11.2003, 21:33
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Mutterschutz und Firmenwagen
Hallo,
bei einem BV hat man eigentlich alle Ansprüche weiter..reden Sie doch mal mit dem Gewerbeaufsichtsamt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2003
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Mutterschutz und Firmenwagen
Hm... eigentlich kann der AG den wagen im MuSchu nicht zurückfordern...
... aber wenn es im Arbeitsvertrag steht...
Aber ich persönlich halte es für fragwürdig, wenn es sonst keine Rückforderungsgründe in der Liste gibt...
... fordern Sie denn im Urlaub zurück?
Viele Grüße
Désirée
Ich denke, hier muß mal der Betriebsrat her!
Mitglied inaktiv - 14.11.2003, 21:44
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Mutterschutz und Firmenwagen
Wir haben leider keinen Betriebsrat!
Der genaue Wortlaut heißt:
"Für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses...ist der Dinstwagen...herauszugeben."
Aber während des MuSchu "ruht" das Arbeitsverhältniss doch nicht. Während der Elternzeit ok aber so...!
Klingt für mich merkwürdig.
Was meinst du denn?
Mitglied inaktiv - 14.11.2003, 21:56
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Mutterschutz und Firmenwagen
Hallo,
also ich denke, der AG kann dir sehr wohl vorschreiben, dass du deinen Urlaub jetzt nimmst.
Wenn ich das richtig verstanden habe, beginnt dein MuSch am 01. März NÄCHSTEN Jahres.
Laut üblicher Urlaubsregelung ist man verpflichtet, seinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. In begründeten Ausnahmefällen darf man bis 31. März verlängern. (Ist aber wohl gängige Praxis, dass man bis März verlängert).
Wenn aber der AG darauf besteht, dass du den Urlaub nimmst und auch keine betrieblichen Belange dagegen sprechen, musst du wohl den Urlaub nehmen.
Aber versuche das doch einvernehmlich mit deinem Chef zu klären, vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, wenigstens einen Teil mit ins neue Jahr zu nehmen!
Grüße
Sabine
Mitglied inaktiv - 17.11.2003, 08:18
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Mutterschutz und Firmenwagen
falscher Beitrag!
Mitglied inaktiv - 17.11.2003, 08:19