Frage: Mutterschutz und Erziehungsurlaub

Grüß Sie, Ich arbeite derzeit im Rahmen des Erziehungsurlaubs 10 Stunden pro Woche. Mein eingereichter Erziehungsurlaub von 2 Jahren endet im November. Etwa zur gleichen Zeit wird unser 2. Kind zur Welt kommen. Steht mir der reguläre Mutterschutzzeit zu, habe ich Anspruch auf den "Erholungsurlaub" und wird mein Erziehungsurlaub vom ersten Kind (mit Anspruch auf meinen Arbeitsplatz) nahtlos in den des zweiten Kindes übergehen ( zu gleichen Bedingungen wie beim ersten Kind), ohne daß ich dazwischen voll gearbeiten habe? Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen, Katrin

Mitglied inaktiv - 24.08.2008, 19:28



Antwort auf: Mutterschutz und Erziehungsurlaub

Hallo, 1. Mutterschutz: Das kommt darauf an, wann die erste EZ endet. Ab diesem Tag haben Sie regulär Mutterschutz. Im besten Fall endet die EZ also am Tag vor dem ersten Tag Mutterschutz 2. Erholungsurlaub: Anspruch für die Zeiten von Mutterschutz, nicht aber EZ (erstes und zweites Kind) 3. Ob die EZ nahtlos übergeht hängt davon ab, bis wann Sie die erste EZ beantragt haben Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.08.2008



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