Grüß Sie, Ich arbeite derzeit im Rahmen des Erziehungsurlaubs 10 Stunden pro Woche. Mein eingereichter Erziehungsurlaub von 2 Jahren endet im November. Etwa zur gleichen Zeit wird unser 2. Kind zur Welt kommen. Steht mir der reguläre Mutterschutzzeit zu, habe ich Anspruch auf den "Erholungsurlaub" und wird mein Erziehungsurlaub vom ersten Kind (mit Anspruch auf meinen Arbeitsplatz) nahtlos in den des zweiten Kindes übergehen ( zu gleichen Bedingungen wie beim ersten Kind), ohne daß ich dazwischen voll gearbeiten habe? Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen, Katrin
Mitglied inaktiv - 24.08.2008, 19:28