Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe heute gelesen, dass Frauen, die nach der Geburt ihres Kindes gleich in den Elternurlaub/zeit gehen, in der Zeit der Mutterschaftsgeldes (nach der Geburt nur der Zuschuss von der Krankenkasse bezahlt wird, der Arbeitgeber zahlt ab der Geburt kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld mehr) kein Elterngeld bekommen. Also die ersten Wochen hach der Geburt nur ca. 300 € von der Krankenkasse. Elterngeld wird erst nach der Beendigung des Mutterschaftsschutzes bezahlt (insgesamt sind es dann 10 Monate).
Muss ich dann die erste Zeit nach der Geburt nur mit ca. 300 € auskommen, oder am besten das Elterngeld erst mit dem Ablaufsdatum des Mutterschutzes beantragen? Dann würde der Arbeitgeber die differenz zu dem Krankenkassenzuschuss (Mutterschaftsgeld nach der Geburt) noch zahlen? Weil ich nach der Geburt 1 Jahr Elternzeit beantragen möchte.
Vielen Dank
von
sternchen.julia
am 12.10.2013, 16:26
Antwort auf:
Mutterschutz und Elterngeld ( Es überschnedet sich nach der Geburt)
Hallo,
ich verstehe Ihr Posting nicht so ganz.
Im gesamten Mutterschutz erhalten Sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den Zuschuss vom Arbeitgeber. Auch nach der Geburt. Wenn der Mutterschutz rum ist, bekommen Sie Elterngeld.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2013
Antwort auf:
Mutterschutz und Elterngeld ( Es überschnedet sich nach der Geburt)
Wieso sollte der AG die Zeit nach der Geburt nicht zahlen müssen ?
Er muss ! Die acht Wochen.
Danach bekommst Du dann Elterngeld bis das Kind 1 ist.
Willst Du nach einem Jahr wieder Vollzeit anfangen?
Wenn nein, dann nehme auf jeden Fall 2 Jahre Elternzeit und sage dass Du nach einem Jahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchtest.
Nimmst Du nur ein Jahr hast Du keinen Anspruch auf Verlängerung wenn Du zum Beispiel keine Betreuung hast.
von
Sternenschnuppe
am 12.10.2013, 20:03
Antwort auf:
Mutterschutz und Elterngeld ( Es überschnedet sich nach der Geburt)
Hallo,
ich danke Dir für die Antwort.
Wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantrage und nach einem Jahr in die Teilzeit gehe, darf ich in der Woche nicht mehr als 30h arbeiten. Gibt es denn dann auch eine Einkommensgrenze die nicht überschnitten werden darf?
Schönen Gruß
Julia
von
sternchen.julia
am 12.10.2013, 22:42
Antwort auf:
Mutterschutz und Elterngeld ( Es überschnedet sich nach der Geburt)
Nein, nur die Stunden sind begrenzt.
Aber auch beim Starttermin lieber ein Datum einsetzen.
Nach einem Jahr heisst exakt der erste Geburtstag des Kindes.
von
Sternenschnuppe
am 12.10.2013, 23:00
Antwort auf:
Mutterschutz und Elterngeld ( Es überschnedet sich nach der Geburt)
In dem Artikel war es so beschrieben, dass die Arbeitgeber, wenn die Arbeitnehmerin gleich nach der Geburt Erziehungsurlaub nimmt, sich nicht mehr für die Mutterschaftsschutzzahlung verpflichtet fühlen. Sie sagen, dass für die weitere Zahlung die Ämter des Erziehungsgeldes (12 Monate) zuständig sind. Und dieser Artikel hat mich verunsichert.
Dankeschön für die Antwort
von
sternchen.julia
am 15.10.2013, 16:25