Hallo Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Meine Elternzeit endet am 24.07.14. Mein erneuter Mutterschutz beginnt am 19.07.14. Ich habe nun von der Elterngeldstelle erfahren, dass ich die Elternzeit nicht vorzeitig abbrechen muss. Ich muss nur für die 5 tage nachreichen was ich an Geld bekomme und das wird dann gegen gerechnet. Jetzt bin ich aber ihne Beschäftigung und habe mich bereits Arbeitssuchend gemeldet. Um nun für die Zeit Geld zu bekommen muss ich mich während des Mutterschutzes dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Aber wie läuft daa dann? Stelle ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung während ich im Mutterschutz bin? Oder muss ich auf den Mutterschutz komplett verzichten? Ich hoffe Sie können mir diese Frage beantworten. LG
von laluna77 am 11.04.2014, 15:12