Hallo Frau Bader,
Danke für Ihre Mitteilung, aber die beantwortet leider nicht meine Frage.
Das Gesetz tritt am 30.06.2002 in Kraft. Zu dieser Zeit befand ich mich im Mutterschutz. Meine Tochter kam am 18.05.2002 (12 Tage vor dem errechneten Termin) auf die Welt. MEine Frage ist, ob ich auch noch Anspruch auf die 12 Tage Mutterschutz habe?
Mitglied inaktiv - 19.11.2002, 21:57
Antwort auf:
Mutterschutz noch einmal
Hallo Sammyjo,
Fr. Bader hat Dir die Antwort bereits gegeben:
"Nach dem neuen Recht verlängert sich bei allen normalen Geburten vor dem berechneten Termin nun die Mutterschutzfrist nach der Entbindung um die Anzahl der Tage, die davor nicht in Anspruch genommen werden konnten. Kommt also ein Kind bis zu sechs Wochen früher als berechnet auf die Welt, ohne die besonderen medizinischen Merkmale einer Frühgeburt zu erfüllen, wird die entsprechende Zahl von Mutterschutztagen zu den acht Wochen nach der Geburt hinzugezählt."
Das Gesetz trat am 19.06.2002 in Kraft und es sind auch die Mütter betroffen, die zu diesem Zeitpunkt schon in Mutterschutz waren bzw. noch waren.
M.E. müsste das bei Dir zutreffen.
Ich habe die entsprechenden Unterlagen hier, wenn Du willst, teil mir unter meiner E-mail Adresse eine Faxnummer mit, dann kann ich Sie Dir zuschicken. Du findest aber auch im Internet über eine Suchmaschine den neuesten Gesetzestext.
LG Annette
Mitglied inaktiv - 20.11.2002, 14:07
Antwort auf:
Mutterschutz noch einmal
Hallo Ann6969,
Danke, hat sich bereits erledigt. Habe eine Bekannte gefragt, die bei der Krankenkasse arbeitet. Die ist auch der Meinung, daß mir die zwölf Tage zustehen.
Mitglied inaktiv - 21.11.2002, 22:06