Frage: mutterschutz nach elternzeit

Liebe Frau Bader, ich bin Landesbeamtin in Elternzeit von Kind 1. Wenn ich nun in einer erneutenSchwangerschaft die EZ vorzeitig zum Beginn des Mutterschutzes von Kind 2 beenden würde, was würde mir dann finanziell für den Mutterschutz zustehen? Danke

Mitglied inaktiv - 27.01.2014, 10:03



Antwort auf: mutterschutz nach elternzeit

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2014



Antwort auf: mutterschutz nach elternzeit

Das was Du bei Kind 1 auch bekommen hast.

von Sternenschnuppe am 27.01.2014, 10:14



Antwort auf: mutterschutz nach elternzeit

...ich kann die EZ einfach vorzeitig beenden dann? Der Rest verfällt und ich nähme dann für Kind 2 neue EZ?

Mitglied inaktiv - 27.01.2014, 10:29



Antwort auf: mutterschutz nach elternzeit

Oder wird die EZ unterbrochen? Bin verwirrt gerade ... :-)

Mitglied inaktiv - 27.01.2014, 10:36



Antwort auf: mutterschutz nach elternzeit

Du beendest die Elternzeit. Du kannst um Übertragung der übrigen Zeit von Kind 1 bis zum 8. Geb. bitten. Der Übertragung muss der AG aber nicht zustimmen soweit ich weiß, bin mir aber nicht ganz sicher. Dann nimmst Du nach der Geburt Elternzeit für Kind 2.

von Sternenschnuppe am 27.01.2014, 10:49



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