Hallo Frau Bader
der EU meines Sohnes endet am 10.Juli diesen Jahres. Am 15. September erwarte ich mein zweites Kind. Das heißt, ich müßte bis zum Mutterschutz ca. 4 Wochen arbeiten. Habe ich dann trotzdem Anspruch auf volles Mutterschutzgeld für die 14 Wochen Mutterschutz von der Krankenkasse, und den Arbeitgeberzuschuß? Das orientiert sich doch immer am Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate, und ich habe ja nur etwa einen Monat vorher gearbeitet. Vielen Dank SANDRA
Mitglied inaktiv - 18.03.2003, 20:28
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Mutterschutz nach Erziehungsurlaub
Hallo,
ja, volles MG.
Urlaub für die Zeiten, wo man arbeitet + Mutterschuzfristen, aber nur die vollen Monate.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2003
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Mutterschutz nach Erziehungsurlaub
Hallo Sandra!
Mir geht es genauso wie Dir,mein Erziehungsurlaub endet am 07 Juli und unser zweites Baby kommt am 09.09.2003.
Ich muß jetzt 3 Wochen vom 07.07.03 bis 29.07.03 arbeiten,
Weißt du wie das mit dem Urlaubsanspruch für diese 3 Wochen läuft?Ich habe Frau Bader das auch schon mal gefragt,aber ich habe ihre Antwort irgendwie NICHT verstanden.
LG Tatjana
Mitglied inaktiv - 18.03.2003, 20:55
Antwort auf:
Mutterschutz nach Erziehungsurlaub
Hi Tatjana
also ich habe letztens mit meinem Arbeitgeber telefoniert, und man hat mir erklärt, ich hätte Urlaubsanspruch für diese besagten 3-4 Wochen in denen ich arbeiten muß und den Mutterschutz. Das hieße fast 10 Tage Urlaub, welche ich wieder abziehen kann von den 3-4 Wochen. Also müßte ich nur etwa 6 Tage arbeiten gehen.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen. SANDRA
Mitglied inaktiv - 18.03.2003, 21:32
Antwort auf:
Mutterschutz nach Erziehungsurlaub
Hallo Sandra
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Ich habe es mir schon fast gedacht,das das so ist.
Eine schöne Schwangerschaft.......
LG Tatjana
Mitglied inaktiv - 19.03.2003, 09:56